AGB
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
An Angebote halten wir uns maximal sechs Monate gebunden. Technische Änderungen, Konstruktionsanpassungen sowie handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4. Liefertermine und Lieferfristen
Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger technischer Klärung, Vorlage sämtlicher vom Besteller beizubringender Unterlagen, schriftlicher Produktions- bzw. Druckfreigabe sowie Eingang vereinbarter Anzahlungen. Lieferzeiten gelten als annähernd und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin bestätigt wurden. Änderungswünsche des Bestellers nach Auftragserteilung führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Besteller verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs bestehen nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB. Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Umstände (insbesondere Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, Material- oder Rohstoffengpässe, Transportstörungen, behördliche Maßnahmen oder Energieversorgungsstörungen) berechtigen uns, die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern. Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft Mitwirkungspflichten, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf ihn über; wir sind in diesem Fall berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern, eine angemessene Lagerpauschale zu berechnen und weitergehenden Schaden ersetzt zu verlangen. Vertragsstrafen wegen Lieferverzugs bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
5. Urheber- und Schutzrechte / Reproduktionsrecht
Vom Besteller gelieferte Vorlagen, Zeichnungen oder Daten bleiben dessen Eigentum. Eine anderweitige Nutzung erfolgt nicht. Werkzeuge, Druckplatten, Klischees, Filme oder sonstige Produktionsmittel verbleiben in unserem Eigentum. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen und Zeichnungen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Der Besteller sichert zu, dass er zur Verwendung sämtlicher überlassener Vorlagen, Logos, Marken, Designs oder sonstiger Schutzrechte berechtigt ist. Der Besteller stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Designrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten aufgrund vom Besteller gelieferter Vorlagen, Daten oder Weisungen geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
6. Korrekturabzüge und Freigaben
Mit der Freigabe von Korrekturabzügen, Produktionsmustern oder digitalen Freigaben übernimmt der Besteller die Verantwortung für die Richtigkeit der freigegebenen Inhalte. Für Fehler aufgrund unklarer, unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Bestellers haften wir nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
7. Referenznutzung
Wir sind berechtigt, die im Rahmen eines Auftrags gefertigten Produkte zu Referenzzwecken zu verwenden und öffentlich zugänglich zu machen. Dieses Recht umfasst insbesondere die Darstellung in Printmedien, Katalogen, auf Messen, in Ausstellungen, auf unserer Unternehmenswebsite, in sozialen Medien sowie in sonstigen digitalen oder analogen Werbemedien. Die Referenznutzung schließt ausdrücklich auch die Darstellung von Beschriftungen, Gravuren, Individualisierungen, Logos, Marken, Firmennamen oder sonstigen Kennzeichen des Bestellers ein, auch wenn diese beispielhaft auf anderen Produkten oder in anderem Zusammenhang abgebildet werden. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zur Darstellung unserer eigenen Leistung. Ein eigenständiger Vertrieb unter Verwendung der Kennzeichen des Bestellers oder eine darüberhinausgehende markenmäßige Nutzung ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzliche oder ausdrücklich schriftlich vereinbarte Geheimhaltungspflichten entgegenstehen.
8. Mehr- oder Minderlieferungen
Bei technisch bedingten Produktionsschwankungen sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % bei Sonderanfertigungen zulässig.
9. Mindestauftragswert
Der Mindestauftragswert beträgt € 100,00 netto. Bei geringeren Auftragswerten wird ein Mindermengenzuschlag berechnet.
10. Verpackung und Versand
Die Lieferung erfolgt FCA Werk Zimmern ob Rottweil (Incoterms® 2020), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Besteller über. Wir sind berechtigt, eine wirtschaftlich angemessene Versandart zu wählen, sofern keine ausdrücklichen Versandvorgaben des Bestellers bestehen. Mehrkosten aufgrund besonderer Versandwünsche trägt der Besteller. Verpackung erfolgt branchenüblich und wird gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
11. Zahlungsbedingungen
Es gilt die in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Zahlungsbedingung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zahlbar. Der Skontoabzug ist nur zulässig, wenn sämtliche fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vollständig ausgeglichen sind. Der Rechnungsbetrag ist spätestens mit Ablauf der Zahlungsfrist fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB bleibt unberührt. Bei Zahlungsverzug oder erkennbarer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
12. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt sämtliche Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung an. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Besteller ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
13. Gewährleistung
Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen (§ 377 HGB). Unwesentliche, handelsübliche oder produktionstechnisch bedingte Abweichungen in Maß, Farbe, Oberfläche, Transparenz, Materialstruktur oder Ausführung, insbesondere bei Naturmaterialien oder veredelten Oberflächen, stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Gebrauchstauglichkeit nicht erheblich beeinträchtigen. Maßgeblich ist eine branchenübliche Sichtprüfung bei normalem Tageslicht aus einem Betrachtungsabstand von etwa einer Armlänge und der bei einer üblichen Präsentation und Verwendung zu erwartender Gesamteindruck.
14. Rücktritt
Bei kundenspezifischen Aufträgen sind im Falle einer Stornierung die bis dahin entstandenen Material-, Produktions- und Konstruktionskosten sowie ein angemessener entgangener Gewinn zu ersetzen.
15. Haftung
Unsere Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist, soweit es auf ein Verschulden ankommt, auf den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist zudem auf 1 Mio. € je Schadensfall begrenzt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall oder sonstige mittelbare Vermögens- oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
16. Datenschutz
Sofern wir personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Zimmern ob Rottweil. Gerichtsstand für Kaufleute ist das zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens.
18. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).