AGB

1. Allgemeines
Der Käufer erkennt durch die Erteilung des Auftrages diese Bedingungen als ausschließlich maßgebend an. Anderslautende Vereinbarungen, soweit sie nicht schriftlich getroffen und von uns bestätigt, sind für uns nicht verbindlich. Die eventuelle Nichtigkeit einer der vereinbarten Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögenim Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und haben höchstens 6 Monate Gültigkeit.

3. Aufträge

Eine schriftliche Bestätigung eingehender Aufträge erfolgt nur dann, wenn Einzelheiten der Bestellung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung bedürfen. Erfolgt weder eine Auftragsbestätigung noch eine schriftliche Stellungnahme zum Auftrag, gilt die Bestellung als angenommen.

4. Liefertermine

Wenn die bestellten Artikel zu einem ganz bestimmten Termin benötigt werden, dann muss es unbedingt im Bestellschreiben erwähnt und als Fixtermin ausgewiesen sein. Unsere Lieferzeit beträgt in der Regel zwischen 4 und 12 Wochen, je nach bestelltem Produkt und der aktuellen Kapazitätsauslastung. Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.
Bei den übrigen Bestellungen bemühen wir uns um eine angemessene Lieferzeit. Im Falle der Überschreitung der normalen Lieferfristen ist der Besteller berechtigt, eine Nachfrist zu setzen. Diese Nachfrist muß mindestens so lange bemessen sein, wie die ursprüngliche Lieferfrist.
Wird die Herstellung oder Lieferung der bestellten Ware durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, für uns unmöglich oder wesentlich erschwert, gleichgültig ob die Umstände in unserem Werk oder bei unseren Vorlieferanten eintreten (z. B. höhere Gewalt, Betriebs- und Fertigungsstörungen, Brand, Arbeitskonflikte usw.), sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht befreit.

5. Reproduktionsrecht

Wenn uns ein Abnehmer eine fertige und reproduktionsfähige Strichzeichnung zur Verfügung stellt, dann bleibt diese Zeichnung sein Eigentum. Eine anderweitige Verwendung bleibt damit ausgeschlossen. Filme, Druckplatten, Klischees usw. werden hingegen nicht ausgehändigt, bleiben also in unserem Besitz.
Wenn wir eine Reinzeichnung nach einer Postkarte oder sonst einer Vorlage angefertigt haben und dem Kunden die üblichen anteiligen Reinzeichnungs-, Repro- und Druckstockkosten berechnet wurden, dann behält der Besteller so lange das ausschließliche Verfügungsrecht darüber, solange er bei uns fertige Artikel bestellt. Dieses Verfügungsrecht verfällt dann, wenn der Kunde 18 Monate lang nichts mehr bestellt hat. Eine Rückvergütung der berechneten anteiligen Kosten erfolgt nicht.
Entwürfe, Skizzen, Vorlagen und andere Werke, die der Besteller zur Herstellung der Werke liefert, können grundsätzlich dem Urheberrecht unterliegen. Der Besteller hat zu prüfen, ob die erforderlichen Rechte für das Werk vorliegen. Eine Untersuchung oder Verantwortung dafür, ob an uns gelieferte Entwürfe, Skizzen und Vorlagen gegen bestimmte Urheberrechte, Warenzeichen oder bei Gerichten hinterlegte Gebrauchsmuster verstoßen, wird abgelehnt, kann also von uns nicht übernommen werden. Diese Verantwortung dafür liegt also ausschließlich beim Besteller.

6. Korrekturabzüge und Freigabemuster
Die Freigabe vorgelegter Korrekturabzüge oder Ausfallmuster befreien den Lieferer von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der nach diesen Unterlagen hergestellten Produkte.
Für Fehler, die in der Bestellung, in eingesandten Unterlagen oder durch undeutliche und unvollständige Angaben entstanden sind, übernimmt der Lieferer ebenfalls keine Verantwortung ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

7. Produktabbildungen im Katalog
Wir behalten uns das Recht vor, alle gelieferten Produkte in unserem Katalog beispielhaft abzubilden. Mit der Bestellung anerkennt der Besteller das Recht des Lieferers zur Abbildung der Produkte. Das gilt auch für Beschriftungen, Gravuren uä, die beispielhaft auf anderen Produkten abgebildet werden.

8. Mehr- oder Minder-Lieferungen
Für Sonderanfertigungen und Artikel, die speziell nach Kundenwünschen gemacht werden, behalten wir uns eine branchenübliche Mehr- oder Minder-Lieferung von 10 % vor.

9. Mindestauftragswert

Der Mindestauftragswert beträgt € 100,--. Für geringere Auftragswerte berechnen wir einen Mindermengenzuschlag.

10. Verpackung und Versand

Die Kosten für Verpackung werden von uns selbstkostend in Rechnung gestellt. Ab einem Warennettowert von € 200,-- liefern wir verpackungsfrei. Der Versand erfolgt ab Werk. Dabei darf die für uns jeweils kostengünstigste Versandart mit unserem Vertragsspediteur vorgenommen werden. Falls der Kunde eine bestimmte Versandart will, die mehr Kosten erfordert, muß die Differenz zur kostengünstigsten Versandart berechnet werden.

11. Zahlungsbedingungen

Es gilt die auf der Auftragsbestätigung ausgewiesene Zahlungsbedingung. Ansonsten sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tagen netto Kasse.
Wechsel nehmen wir nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und nur zahlungshalber an. Der Besteller trägt alle mit den Wechseln zusammenhängenden Kosten. Wir haften nicht für die Rechtzeitigkeit des Protests. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz vor, ohne daß es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf.

12. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert, oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht.
Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns dies nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.

13. Gewährleistung

Der Besteller hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware, in Textform anzuzeigen. Unwesentliche oder kleinere Mängel an Material, Oberfläche oder Farbe, die durch die Eigenart der Herstellung bedingt sind, berechtigen nicht zur Reklamation, soweit sie bei zügigem Kontrolltempo unter normalen Lichtverhältnissen aus ca. 60 cm Abstand mit dem bloßen Auge nicht sichtbar sind und das Gesamtbild des Produktes nicht verkaufsmindernd beeinträchtigen. 12 Monate nach Lieferung ist auch die Haftung für versteckte Mängel ausgeschlossen.
Bei fristgerecht und berechtigt erhobenen Reklamationen und bei Rücksendung der fehlerhaften Teile steht es dem Lieferer frei, entweder Ersatz zu liefern oder kostenlos nachzubessern. Der Besteller kann nur dann den Kaufvertrag rückgängig machen oder den Kaufpreis mindern, wenn auch eine eventuelle Ersatzlieferung fehlschlägt oder eine eventuelle Nachbesserung nicht gelingt. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art einschließlich Gewinnentgang, die unmittelbar oder mittelbar auf die Mängel zurückzuführen sind. Erhöhte Transportkostendes Vertragspartners werden nur übernommen, wenn der von der Ätzkunst GmbH bestätigte Liefertermin von dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht eingehalten wurde und dadurch dem Kunden erhöhte Transportkosten entstanden sind.

14. Rücktritt

Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Besteller sich im Annahmeverzug befindet, in Vermögensfall gerät, insbesondere wenn über sein Vermögen ein gerichtlicher Vergleich oder das Konkursverfahren eröffnet wird. Im Falle des Rücktrittes stehen dem Besteller gegen uns keine Schadenersatzansprüche zu.

15. Haftung

(1) Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Klausel 13 eingeschränkt.
(2) Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit der Verkäufer gemäß Klausel 13 Absatz 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 3 Mio. € je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme seiner Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
(6) Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(7) Die Einschränkungen dieser Klausel 13 gelten nicht für die Haftung des Ver-käufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkma-le, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.“

16. Datenschutzklausel

Hinsichtlich der Datenschutzgrundverordnung sind wir Auftragsverarbeiter gem. Art. 4 Nr.8. Verantwortlicher ist der Auftraggeber. Der Verantwortliche muss für die Einwilligung der Kunden sorgen.

17. Erfüllungs- und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Zimmern o. R.
Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden oder mit ihm zusammenhängenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, das für Zimmern o.R. zuständige Amts- oder Landgericht. Dies gilt auch für Scheck- oder Wechselklagen. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller am Ort seines Geschäftssitzes in Anspruch zu nehmen.

18. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze vom 17. Juli 1973 über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (BGBl. I S. 856) sowie über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (BGBl. I S. 868) ist ausgeschlossen.